Richtlinien
Richtlinien zur Förderung von Jugendarbeit, Jugendbeteiligung und Jugendkulturprojekten in der Stadt Verden
Präambel
Die Stadt Verden stellt dem Netzwerk Jugendarbeit Verden jährlich ein Budget für die Organisation und Durchführung von Jugendbeteiligung, Angeboten in der Jugendarbeit und Förderung von Jugendkulturprojekten zur Verfügung.
Das Netzwerk Jugendarbeit Verden übernimmt im Rahmen dieser Richtlinie den optimalen und zweckgemäßen Mitteleinsatz für diese Aufgaben.
1.
(1) Um die Jugendbeteiligung, die Jugendarbeit und aktive Jugendkulturprojekte in der Stadt Verden zu stärken, gewährt das Netzwerk Jugendarbeit Verden im Auftrag der Stadt und auf Antrag Zuschüsse zu den in (2) definierten Angeboten, Projekten und Veranstaltungen.
(2) Förderungsfähige Angebote und Projekte sind:
- Jugendbeteiligungsprojekte (Qualität orientiert sich an den „Allgemeinen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, erarbeitet vom AK „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“)
- Jugendkulturprojekte, in denen Jugendliche aktiv kulturell tätig sind (Theater, Musical, Musik, Gesang, Kunst, Gestalten). Kommerzielle Kulturveranstaltungen werden nicht gefördert.
- Angebote in der Jugendarbeit (Projektmittel)
(3) Von der Förderung ausgeschlossen sind parteipolitische und gewinnorientierte Veranstaltungen.
2.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Netzwerkes Jugendarbeit Verden
3.
(1) Die Fördermittel können verwandt werden zur Bezahlung folgender Aufwendungen:
- Honorare, Gagen,
- Verbrauchsmaterialien
- Saalmiete einschl. Heizung, Strom, Reinigung,
- Miete für Instrumente und technische Hilfsmittel,
- Urhebergebühren,
- für den Einzelfall besonders abgeschlossene Versicherungen.
(2) Nicht zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Entgelte für den zeitlichen Aufwand der Vereinsmitglieder,
- sächlicher Verwaltungsaufwand.
4.
(1) Die Förderung für Jugendbeteiligungsprojekte beträgt 100%.
(2) Die Förderung für Jugendkulturprojekte und Angebote in der Jugendarbeit (Projektmittel) beträgt maximal 80% der nachgewiesenen Gesamtkosten, wobei die nicht zuwendungsfähigen Kosten nach 3.(2) anstelle von Eigenmitteln als Eigenleistung anerkannt werden.
(3) Die maximale Förderhöchstsumme beträgt 1.000,00 € pro Antrag. Bei Leuchtturmprojekten, die von mehreren Mitgliedern des Netzwerkes getragen werden, kann von der Regel abgewichen werden.
5.
(1) Die Anträge müssen bei dem Netzwerk Jugendarbeit Verden mit den voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nicht fristgerecht eingehende Anträge können von der Förderung ausgeschlossen werden.
(2) Das Netzwerkgremium entscheidet innerhalb von 4 Wochen über die Bewilligung der Anträge.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
(4) Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Verden
(5) Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils nachträglich, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Maßnahmen der Stadt Verwendungsnachweise vorzulegen. Nicht fristgerecht eingehende Abrechnungen werden von der Förderung ausgeschlossen.
6.
Das Netzwerktreffen kann bis zum Herbst für das Folgejahr den voraussichtlichen Bedarf für Jugendbeteiligungen festlegen und für die Jugendkulturprojekte Zielgruppen oder Schwerpunktthemen benennen.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 17.03.2010 in Kraft.