Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webangebote der Stadt Verden (Aller):
Diese Erklärung bezieht sich auf die genannten Webangebote einschließlich der dort bereitgestellten Inhalte.
2. Rechtsgrundlage
Die rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Verbindung mit deren landesrechtlicher Umsetzung durch das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (NBITVO). Maßgeblich sind die in der EN 301 549 festgelegten technischen Anforderungen unter Berücksichtigung der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
3.1. Hauptportal (www.verden.de)
Status: teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA
Im Rahmen eines Relaunchs im letzten Quartal 2024 wurde die technische und gestalterisch modernisiert. Eine im Jahr 2025 durchgeführte Selbstbewertung ergab folgenden Anpassungsbedarf:
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Alternativtexte für Bilder sind nicht in allen Fällen ausreichend aussagekräftig umgesetzt.
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Die Überschriftenstruktur ist ab Ebene H3 nicht durchgehend konsistent.
- Linktexte sind nicht in allen Fällen eindeutig und beschreiben das Ziel des Links nicht immer ausreichend.
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Die Fokusdarstellung bei der Tastaturnavigation ist teilweise eingeschränkt wahrnehmbar, insbesondere bei eingebetteten Bildelementen.
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Formularfelder sind nicht durchgehend programmgesteuert mit Beschriftungen verknüpft.
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Die Reihenfolge der Navigationsfokussierung innerhalb von Menüstrukturen ist teilweise nicht logisch aufgebaut.
Geplante Maßnahmen: Die beschriebenen Mängel werden im Rahmen laufender Weiterentwicklungen bis spätestens 31.12.2026 schrittweise behoben. Dabei erfolgt eine priorisierte Abarbeitung nach Schweregrad der Barrieren. Die Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen Stellen der Stadt Verden (Aller) unter Berücksichtigung des Schweregrades der Barrieren und der fachlichen Nutzungsrelevanz.
Letzte Bewertung: 26.09.2025
Bewertungsmethode: Kombination aus automatisierten Testverfahren und manueller Prüfung ausgewählter Seiten.
3.2 Portale 2 bis 8
Status: nicht vollständig vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA
Diese Portale basieren auf einer gemeinsamen technischen Plattform. Festgestellte Mängel betreffen daher systematisch alle diese Webangebote.
Festgestellte Barrieren:
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Kontrastverhältnisse entsprechen nicht durchgehend den Mindestanforderungen.
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Navigation und Fokusführung sind teilweise nicht konsistent umgesetzt.
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Redaktionsabhängige Inhalte (z. B. Alternativtexte, Überschriftenstruktur, Linkbeschriftung) können in Einzelfällen zusätzliche Barrieren enthalten.
- Die Webseiten sind nicht responsiv gestaltet.
Geplante Maßnahmen:
Die Überarbeitung der technischen Grundlage für Portal 2 befindet sich in Umsetzung und soll voraussichtlich im 2. Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Eine Überarbeitung der technischen Grundlagen für die Portale 3 bis 7 ist derzeit nicht terminiert.
Portal 8 soll nicht weiter betrieben werden. Die Abschaltung ist zum 31.12.2026 vorgesehen.
3.3 Portale 9 und 10
Status: weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1. AA
Im Rahmen eines Relaunchs im ersten Quartal 2026 wurden technische Grundlage und Gestaltung modernisiert. Einzelne redaktionell bedingte Barrieren können weiterhin auftreten.
4. Nicht barrierefreie Inhalte (portalübergreifend)
4.1 PDF-Dokumente
Auf den Webangeboten der Stadt Verden (Aller) sind ältere und aktuelle PDF-Dokumente vorhanden, die nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei sind.
Dies betrifft insbesondere:
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PDF-Dateien, die vor September 2018 eingestellt wurden und überwiegend Informationszwecken dienen oder keine aktuelle Verwaltungsrelevanz besitzen. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung erfolgt nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der Priorisierung.
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PDF-Dateien, die ab September 2018 veröffentlicht wurden, sollen grundsätzlich barrierefrei bereitgestellt werden, sofern sie für Verwaltungsverfahren oder aktuelle Informationen erforderlich sind.
Die Überarbeitung und barrierefreie Aufbereitung von PDF-Dokumenten erfolgt schrittweise und orientiert sich an der fachlichen Priorisierung nach Nutzungsrelevanz.
4.2 Redaktionsabhängige Inhalte
Von Redakteurinnen und Redakteuren eingestellte Inhalte (z. B. Bilder, Tabellen, Dokumente oder Links) können trotz redaktioneller Qualitätsvorgaben Barrieren enthalten.
Zur Reduzierung dieser Risiken werden Schulungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die letzte Schulungsrunde fand im 3. und 4. Quartal 2025 statt; eine kontinuierliche Fortführung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Überarbeitung von PDF-Dokumenten wird dabei prioritär behandelt.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.03.2026 erstellt.
Die Bewertung beruht auf der Selbstbewertung durch die Stadt Verden (Aller). Grundlage waren die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Bewertung relevanter Seitenbereiche, insbesondere Startseiten, Hauptnavigationen, Formularbereiche und exemplarische Inhaltsseiten. Die Bewertung erfolgte durch eine Kombination aus automatisierten und manuellen Prüfungen der betrachteten Webangebote.
6. Feedback und Kontaktdaten
Die Stadt Verden (Aller) ist bestrebt, bestehende Barrieren kontinuierlich zu erkennen und zu beseitigen.
Feedback zur digitalen Barrierefreiheit oder Hinweise auf bestehende Barrieren können über das bereitgestellte Kontaktformular oder über die Internetredaktion erfolgen:
Telefon: 04231 12-256
E-Mail: internetredaktion@verden.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de