Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Netzwerkes Jugendarbeit Verden
Das Netzwerk Jugendarbeit Verden – im Folgenden „Netzwerk“ genannt – ist ein auf freiwilliger Grundlage beruhender Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden, Initiativen,Organisationen, Jugendhilfeträgern und der Stadt Verden, die sich der Jugendbeteiligung,der Jugendarbeit und der Jugendkulturarbeit in der Stadt Verden widmen.
Das Netzwerk hat den Zweck, die Arbeit und die Angebote der Vereine, Verbände und Jugendhilfeträger für die Jugendlichen in Verden zu vernetzen, sich gegenseitig zu unterstützen und Lobbyarbeit für Jugendliche zu leisten.
Das Netzwerk will die im Leitbild formulierten Ziele und Aufgaben umsetzen, indem dessen Mitglieder die Bedürfnisse und Interessen aller Jugendlichen in Verden aufgreifen, sie angemessen berücksichtigen und sie in allen sie betreffenden Fragen beteiligen.
Ein kontinuierlicher fachlicher Austausch, Kooperationen und fachspezifische Fortbildungen tragen dazu bei, die Qualität der Jugendbeteiligung und Jugendarbeit in Verden beständig und nachhaltig zu verbessern.
Mitglied des Netzwerkes kann jeder Verein, Verband, Initiative, Jugendhilfeträger, die Stadt Verden und sonstige Organisation werden, der/die in der Stadt Verden Jugendarbeit oder Jugendkulturarbeit anbietet/anbieten bzw. sich in diesen Bereichen engagiert/engagieren.
Die Mitgliedschaft oder Aktivität in Organisationen oder Gruppen mit rassistischen oder anderen diskriminierenden Zielsetzungen, die im Widerspruch zu den demokratischen Grundrechten stehen, schließt eine Mitgliedschaft im Netzwerk aus.
Organe des Netzwerkes sind:
1. das Netzwerktreffen
2. das Netzwerkgremium
3. die Geschäftsführung
Die Netzwerktreffen finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr statt. Es wird von der Geschäftsführung drei Wochen vorher schriftlich unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.
Die Hauptaufgabe des Netzwerktreffens liegt in der Umsetzung der im § 2 beschriebenen Aufgaben.
Das Netzwerkgremium besteht aus folgenden Personen:
a. dem/der ersten Netzwerksprecher/in
b. dem/der zweiten Netzwerksprecher/in
c. dem/der Geschäftsführer/in und bereitet die Netzwerktreffen gemeinsam vor.
Die Netzwerksprecher/innen werden, auf Antrag in geheimer Wahl, vom Netzwerktreffen für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Wahl erfolgt jeweils beim ersten Netzwerkstreffen des Jahres.
Die Netzwerksprecher/innen vertreten das Netzwerk nach außen.
Das Netzwerkgremium überwacht die Liste der registrierten Mitglieder.
- Das Netzwerktreffen ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist.
- Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Sitzung gefasst.
- Stimmberechtigt ist, wer Mitglied nach § 3 ist, seine aktive Mitarbeit vor Versendung der Einladung im Netzwerk schriftlich bekundet hat und mindestens das zweite Mal an einer Netzwerksitzung teilnimmt.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Wenn ein Mitglied ein Kalenderjahr unentschuldigt nicht am Netzwerktreffen teilgenommen hat, verliert es den Status eines stimmberechtigten Mitgliedes. Dieses kann gemäß Ziffer 3 neu erlangt werden.
- Das Netzwerktreffen entscheidet mehrheitlich über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Zur Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Anträge zur Geschäftsordnungsänderung müssen der Geschäftsführung schriftlich zugestellt sein. Die beabsichtigte Geschäftsordnungsänderung ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zuzustellen.
Die Geschäftsordnung tritt am 01.12.2009 in Kraft.